Schüler*innen mit Berlin-Pass müssen kostenpflichtige Ausflüge im Rahmen der Schule nicht finanzieren. Als Nachweis benötigt der/die Klassenlehrer*in eine aktuelle Kopie des Berlin-Passes. Eltern sind dazu verpflichtet die Verlängerung des Berlin-Passes durch eigenständiges Erbringen einer Kopie nachzuweisen. Ansonsten müssen sie die Kosten selber decken.